Aktuell: Soforthilfe für Nahwärmekunden - Dezemberzahlung wird erstattet - Stadt Freyung

Aktuell: Soforthilfe für Nahwärmekunden - Dezemberzahlung wird erstattet

Das Erdgas-Wärme-Soforthilfe Gesetz (EWSG) hat den Bundestag passiert und soll den von gestiegenen Energiepreisen gebeutelten Deutschen schnell Erleichterung verschaffen. Erdgas und Fernwärme seien erfasst, hört man allerorten, und tatsächlich laufen bei Gas- und Fernwärmelieferanten die Vorbereitungen auf Hochtouren. Schließlich ist es bis zum Dezember ja nicht mehr allzu lange hin.

Wir fassen nachfolgend die wichtigsten Informationen für die Nahwärmekunden der Stadt Freyung Service GmbH zusammen: 

- Wärmekunden erhalten in der Dezemberabrechnung 2022 eine staatliche Soforthilfe, die
sich an den monatlichen Abschlägen orientiert.
- Die Höhe der Wärmesoforthilfe entspricht „einem errechneten Septemberabschlag 2022“
zuzüglich eines Aufschlages von 20 %.
- Der Erstattungsbetrag wird in Ihrer Dezemberabrechnung 2022 gutgeschrieben/verrechnet.
- Sie profitieren automatisch von der Soforthilfe.
- Die Novemberabrechnung 2022 bleibt davon unberührt.


Weitere Informationen über:
https://www.gesetze-im-internet.de/ewsg/index.html
Diese Entlastung wird aus Mitteln des Bundes finanziert.

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