Ende der Maskenpflicht in den städtischen Einrichtungen - Stadt Freyung

Ende der Maskenpflicht in den städtischen Einrichtungen

 
Für Besucher der Einrichtungen der Stadt Freyung (Rathaus, Standesamt, Kurhaus, Touristinformation usw.) entfällt ab sofort die Verpflichtung, in den Gebäuden eine Maske zu tragen. Das freiwillige Tragen eines Mundschutzes wird allerdings weiterhin empfohlen. Zudem bittet die Stadtverwaltung darum, lediglich Termine in den Einrichtungen persönlich wahrzunehmen, welche nicht auch fernmündlich (Telefonat, E-Mail) abgewickelt werden können.

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