Urlaub in Freyung unter bestimmten Auflagen wieder erlaubt - Stadt Freyung

Urlaub in Freyung unter bestimmten Auflagen wieder erlaubt

Nach Monaten des Lockdowns ist es endlich soweit. Dank eines stabilen Inzidenzwertes unter 100 dürfen wieder Gäste in Freyung empfangen werden. Zwar sind bestimmte Auflagen einzuhalten, aber wir freuen uns endlich wieder Urlaubsgäste empfangen zu dürfen.
Für touristische Übernachtungen gelten folgende Voraussetzungen:
  • Gäste müssen bei Anreise einen gültigen, negativen Test vorlegen. Entweder einen vor höchstens 48 Stunden vorgenommenen PCR-Test oder einen vor höchstens 24 Stunden vorgenommen Schnelltest
  • Während des Aufenthaltes muss der Gast alle weiteren 48 Stunden getestet werden.
  • Die Schnelltests an den Teststationen sind kostenlos. 
  • In Freyung gibt es Teststationen in der Zuppingerstraße (Festplatz) und im Stadtplatzcenter direkt neben der Stadtpfarrkirche
  • Von der Testpflicht befreit sind:
    Bereits geimpfte Personen (Achtung: Termin der zweiten Impfung muss 15 Tage zurückliegen).  Impfpass gilt als Nachweis.
    Genesene Personen: Als genesen gelten Gäste, die über einen geeigneten Nachweis verfügen, dass sie bereits vor mindestens 28 Tagen und maximal 6 Monaten mittels PCR-Test positiv auf das Corona-Virus SARS-CoV2-Virus getestet wurden. Hilfsweise kann anstatt des Coronatests auf die Bescheinigung über die Anordnung der Isolation nach einem positiven PCR-Test zurückgegriffen werden
    Kinder unter 6 Jahren

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