Förderprogramm

für Investitionen zur Nutzung vorhandener Bausubstanz

Die Stadt Freyung gewährt Zuwendungen für Investitionen zur Erhaltung und Nutzung vorhandener Bausubstanz, um erhaltenswerte leerstehende Gebäude zu revitalisieren. Damit soll eine Bevölkerungsabwanderung und eine Verödung der Innenbereiche verhindert werden. Der räumliche Geltungsbereich ist auf das Gemeindegebiet der Stadt Freyung beschränkt. In Abstimmung mit der Stadt Freyung und nach erfolgtem schriftlichen Antrag auf Förderung ist eine finanzielle Unterstützung von 50 € je m² Geschossfläche - maximal 10.000,- € je Anwesen - möglich. Die für die Investition notwendigen Planungsleistungen sind ebenfalls förderfähig.

Was ist zu beachten?

  • Das zu fördernde Gebäude muss bei Antragsstellung mindestens drei Monate leerstehend sowie mindestens 40 Jahre als sein
  • Die Nutzung des Gebäudes hat nach Vorlage der Investitionsrechnungen mindestens fünf Jahre lang so zu erfolgen, wie es nach den Antragsunterlagen geplant war und nach den Förderrichtlinien zulässig ist
  • Antragsberechtigt ist jede natürliche und juristische Person, die im Geltungsbereich Eigentümer eines förderfähigen Anwesens ist
  • Die äußere Gestaltung ist mit der Stadt Freyung und dem Sanierungsarchitekten der Stadt Freyung abzustimmen
  • Förderfähig sind Investitionen in die Bausubstanz von Gebäuden, die bisher zu Wohnzwecken, zu Gewerbezwecken oder sonstigen Zwecken genutzt wurden und die einer neuen Wohn- oder Gewerbenutzung zugeführt werden

Ihr Ansprechpartner: 

Frau Juliane Groß
Tel.: 08551/588-117
E-Mail: gross@freyung.de 

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