Sanierungsgebiet "Freyung Altstadt I"

Im Geltungsbereich des festgelegten Sanierungsgebietes ,,Freyung Altstadt I'' haben Eigentümer von Immobilien die Möglichkeit der Sonderabschreibung von Modernisierungs- und Instandhaltungskosten für Haus- und Wohneigentum. Nach §§ 7h, 10f und 11a Einkommenssteuergesetz (EStG) sind bestimmte bauliche Maßnahmen an Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten oder Entwicklungsbereichen im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB) steuerlich begünstigt.
 
 
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