Auf Grund §10 Abs. 3 Satz 1 der 11. BayIfSMV ist jegliche Nutzung von Sportstätten weiterhin untersagt.
Dies gilt insbesondere auch für die Sportanlage im Schulzentrum am Oberfeld.
Bitte beachten Sie die aktuelle geltende Rechtslage.
Herzlichen Dank.
 
                 Stadt Freyung | Rathausplatz 1 | 94078 Freyung
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