Bürgerinformation - parkende Autos - Stadt Freyung

Bürgerinformation - parkende Autos

An alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Freyung

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

am Straßenrand abgestellte Fahrzeuge führen immer wieder zu Behinderungen des Straßenverkehrs. Gerade im Winter stellen diese Fahrzeuge oft eine erhebliche Behinderung dar. Im Straßenverkehrsrecht wurden die Breite einer Fahrbahn und das Parken am Straßenrand klar definiert:

 

·         Das Halten ist unzulässig an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen […] (§12 Abs. 1 Nr. 1 StVO).

 

·         Eng ist eine Straßenstelle in der Regel, wenn der zur Durchfahrt insgesamt verbleibende Raum für ein Kraftfahrzeug der höchstzulässigen Breite von 2,55 m (§ 32 Abs. 1 Nr. 1 StVZO) zuzüglich 0,5 m Seitenabstand auch bei vorsichtiger Fahrweise nicht ausreicht, um ein gefahrloses Vorbeifahren ohne ungewöhnliche Schwierigkeiten zu ermöglichen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.12.1999 – NZV 2000 S. 339). Somit ist stets eine Durchfahrt von mindestens 3,05 Metern zu gewährleisten!

 

Wenn das eingesetzte Räumfahrzeug wegen eines auf der Straße abgestellten Fahrzeugs nicht durchfahren kann und der Schnee auf der Straße zurückbleiben muss, darf die Fahrbahn ohne entsprechende Absicherung bis zur Beseitigung des Hindernisses nicht zurückgelassen werden. Die Stadt muss umgehend ein kleineres Räumfahrzeug anfordern und die Engstelle räumen lassen, damit die Gefahrenstelle beseitigt ist. Alternativ könnte das parkende Fahrzeug abgeschleppt werden. Dies würde für alle Beteiligten einen erheblichen Kosten- und Mehraufwand bedeuten. Dieser Mehraufwand kann dem Verursacher auch in Rechnung gestellt werden.

Da solche Fahrzeuge für Rettungs- und Einsatzkräfte ebenso ein Problem sind, sollte es im eigenen Interesse aller Bürger sein, dass auch im Winter größere Fahrzeuge problemlos alle Straßen befahren können.

Wir appellieren an Ihre Vernunft und bitten zugleich um Einhaltung der oben genannten Vorschriften.

 

Vielen Dank für Ihre Einsicht und Unterstützung.

Stadt Freyung

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