Für mehr Schulweg-Sicherheit: Ab sofort neue Verkehrsführung in der Jahnstraße - Stadt Freyung

Für mehr Schulweg-Sicherheit: Ab sofort neue Verkehrsführung in der Jahnstraße

Die Stadt Freyung als zuständige Straßenverkehrsbehörde hat mit verkehrsrechtlicher Anordnung vom 07.02.2022 eine Verkehrsbeschränkung mit Verkehrszeichen 260 und Zusatzzeichen „An Schultagen von 7-14 h“ für die Jahnstraße angeordnet. Eine entsprechende Presseveröffentlichung erfolgte in der Lokalausgabe der PNP am 22.03.2022. Zweck dieser Beschilderung ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bereich der Schulanlagen.

Die Polizeiinspektion Freyung wies seit der Aufstellung des neuen Verkehrszeichens durch Präsenzstreifen im Bereich der Mittelschule/Hallenbad die Verkehrsteilnehmer auf die neue Beschilderung hin. Es wurde jedoch dennoch weiterhin täglich festgestellt, dass Fahrer von Kraftfahrzeugen weiterhin versuchen, die nunmehr gesperrte Straße aus Richtung St.-Gunther-Straße zu befahren. Sei es aus Unwissenheit, Unachtsamkeit oder anderen Gründen, ändert dies nichts an der Tatsache, dass gegen das Verkehrsverbot verstoßen wurde.

Bislang verblieb es bei mündlichen Ermahnungen zu einem Verkehrsverstoß, welcher eine Ahndung von 50 Euro laut Bußgeldkatalog vorsieht (Kennzahl 141167).

Die Stadt Freyung appeliert daher nochmals eindringlich an alle Verkehrsteilnehmer das Einfahrverbot aus Richtung St.-Gunther-Straße in die Jahnstraße zu beachten. Die Polizeiinspektion Freyung beabsichtigt nunmehr ab der Kalenderwoche 14, beginnend mit Montag, den 04.04.2022, festgestellte Verkehrsverstöße konsequent durch Aussprechen eines Verwarngeldes zu ahnden.

Wir bitten daher auch die Schulverwaltung der weiterführenden Schulen, die Schülerinnen und Schüler auch auf die Verpflichtung zu verkehrskonformen Verhalten hinzuweisen. Straßenquerungen, ohne auf den Verkehr zu achten, sind leider an der Tagesordnung und verschärfen ihrerseits die Verkehrssituation.

Es wäre daher wünschenswert, durch gegenseitige Vor- und Rücksicht aller verkehrsteilnehmenden Personen, speziell im genannten Bereich des Schulzentrums, wie auch im gesamten Schulumfeld der weiterführenden Schulen, zu einer Entspannung der Situation beizutragen.

 

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