Stellungnahme der Stadtverwaltung zur Unterbringung der Bewohner des Gebäudekomplexes Hammer 4 bis 7 nach dem Brandereignis - Stadt Freyung

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Die Sicherheitsbehörden sind in Fällen plötzlich auftretender (unfreiwilliger) Obdachlosigkeit (zum Beispiel Verlust der Wohnung) in der Regel verpflichtet, die Obdachlosigkeit bei Vorliegen einer konkreten Gefahr als Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu beseitigen. Nach Art. 7 Abs. 2 Nr. 3 LStVG können die Gemeinden als Sicherheitsbehörden für den Einzelfall Anordnungen treffen, um Gefahren abzuwehren und Störungen zu verhindern beziehungsweise zu beseitigen, die Leben, Gesundheit oder Freiheit von Menschen bedrohen oder verletzen. Dazu gehört, Obdachlosen eine vorübergehende Unterkunft einfacher Art zur Verfügung zu stellen, um eine konkrete Gefahr für deren Leben und Gesundheit bei fehlender Unterbringung beispielsweise infolge der Witterung abzuwenden.

Obdachlos im ordnungsrechtlichen Sinne ist, wer nicht über eine Unterkunft verfügt, die Schutz vor den Unbilden des Wetters bietet, Raum für die notwendigen Lebensbedürfnisse lässt und insgesamt den Anforderungen an eine menschenwürdige, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit achtende Unterbringung entspricht. Zusätzlich erforderlich ist, dass die betreffende Person nicht in der Lage ist, für sich sowie gegebenenfalls ihre Familie in zumutbarer Weise aus eigenen Kräften eine Unterkunft zu beschaffen. In diesem Sinne waren die Brandleider, die nicht selbst für eine kurzfristige Unterbringungsmöglichkeiten sorgen konnten (z.B. Unterbringung bei Freunden oder Verwandten), zumindest am Abend des Brandes „obdachlos“ im Sinne des Sicherheitsrechts. Insofern war auch der Aufgabenbereich der Stadt Freyung als Sicherheitsbehörde zur Unterbringung der obdachlosen Brandleider eröffnet. Dieser Aufgabe kam die Stadt Freyung dadurch nach, dass kurzfristig eine ausreichende Zahl an Ferienwohnungen im Ferienpark Geyersberg sowie ein Bustransfer organisiert wurden. Die Aufgabe der Stadt Freyung als Sicherheitsbehörde erschöpft sich allerdings in der tatsächlichen Unterbringung von Obdachlosen. Die Stadt ist dagegen als Sicherheitsbehörde nicht für die Kostentragung für Unterkunft (und Verpflegung) zuständig.

Um die Brandleider verbindlich über die Unterbringungskosten am Ferienpark Geyersberg zu informieren, erhielten diese unverzüglich im Anschluss an die Unterbringung ein entsprechendes Schreiben. Mit den Eigentümern der (möblierten) Ferienwohnungen konnten Unterbringungssätze vereinbart werden, die denen einer vergleichbaren Mietwohnung in Freyung entsprechen. Nachdem die Brandleider nach bürgerlichem Recht (§ 536 BGB) für ihre unbewohnbaren Wohnungen keine Miete entrichten müssen bzw. hier einen vollständigen Mietminderungsanspruch haben, sollten somit für die Zeit der vorübergehenden Unterbringung im Ferienpark zumindest keine zusätzlichen Unterkunftskosten bei den Brandleidern entstehen. Aktuell (Stand: 13.05.2026) sind 10 Personen in 9 Wohnungen untergebracht. Die Unterbringung ist zeitlich nicht befristet und kann so lange erfolgen, bis eine neue Wohnung gefunden wird bzw. bis die alte Wohnung wieder nutzbar ist.

Die Stadt Freyung steht mit den caritativen Organisationen in Freyung in Kontakt, um kurzfristige Unterstützungsleistungen zu vermitteln. Insbesondere sei hier auf den Verein „Freyung hilft e.V.“ verwiesen. Auf das Vereinskonto können zweckgebundene Spendenzahlungen erfolgen (Kontoverbindung von „Freyung hilft e.V.“: IBAN: DE51 7405 1230 0000 0152 14). Nach Prüfung einer Bedürftigkeit werden hier Unterstützungszahlungen ermöglicht.Ein Austausch mit dem Landratsamt Freyung-Grafenau hat im Rahmen der Notunterbringung stattgefunden; eine Vermittlerrolle gegenüber dem Sozialamt ist aus Sicht der Stadt Freyung nicht notwendig oder zielführend.

Abschließend sei an dieser Stelle erwähnt, dass die Stadt Freyung dankbar ist für die schnelle und unkomplizierte Hilfe, die durch viele Beteiligte an diesem dramatischen Abend geleistet worden ist. Angefangen bei der Vielzahl an ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden, die unter immensem persönlichem Einsatz äußerst professionell diese schwierige Situation gemeistert haben, über die Caritas, die kurzfristig für eine trockene und warme Wartemöglichkeit und eine Grundverpflegung gesorgt hat, die Brauerei, die die Einsatzkräfte mit Getränken versorgt hat, einen einheimischen Busunternehmer, der kurzfristig für den Transfer der Betroffenen zur Verfügung stand usw.

Wir hoffen, dass die von diesem dramatischen Brandereignis betroffenen Personen bald wieder in geordnete Wohnverhältnisse kommen und das Erlebte hinter sich lassen können.

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